Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website www.ski-zellamsee.at

Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenWir sind bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.Aktueller Status: Teilweise mit der Konformitätsstufe AA (WCAG 2.1) und dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Es bestehen die nachstehend beschriebenen Unvereinbarkeiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich:

  • Teilweise fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  • Kontrastprobleme bei einzelnen Text- und Designelementen, insbesondere in grafischen Bannern.
  • Formulare, die nicht durchgängig mit Screenreadern oder Tastaturnavigation optimal nutzbar sind.
  • Einige veröffentlichte Dokumente (z. B. PDF-Dateien) entsprechen nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist auf der Website in der Regel gegeben. Die meisten Funktionen lassen sich ohne Maus nutzen, bei einzelnen Elementen bestehen jedoch noch kleinere Einschränkungen.

Wir arbeiten permanent daran, diese Mängel zu beheben und die Barrierefreiheit unserer Seite weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt überprüft am 22.09.2025. Die Bewertung erfolgte durch eine Mischung aus internen Selbsttests und automatisierten Prüfverfahren.

Feedback & Kontakt

Wenn Sie Barrieren feststellen oder Probleme bei der Nutzung der Website haben, kontaktieren Sie uns bitte. Geben Sie möglichst genau an, welche Seite oder welches Dokument betroffen ist und welche Behinderung vorliegt, damit wir Ihr Anliegen effizient prüfen können.

Antwortfrist: Wir bemühen uns um Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihrer Nachricht. Sollte Ihre Anfrage nicht beantwortet werden, informieren wir Sie über die nächsten Schritte zur weiteren Durchsetzung Ihrer Rechte.

Beschwerdeverfahren

Falls Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine Rückmeldung erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle einreichen. In Österreich ist hierfür die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) benannt.

Beschwerdestelle (FFG) – Adresse und weitere Informationen sind auf der Website der FFG verfügbar.

Geplante Maßnahmen

  • Vervollständigung von Alternativtexten für alle relevanten Bilder und Grafiken.
  • Überprüfung und Anpassung von Farbkontrasten in Grafiken und Interface-Elementen.
  • Verbesserung der Formularstruktur für optimale Screenreader- und Tastaturbedienbarkeit.
  • Nachbearbeitung wichtiger PDF-Dokumente in barrierefreie Formate.